Preise


Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen nur in einzelnen Ausnahmefällen. Als Kassenpatienten sind Sie ohne Heilpraktiker-Zusatzversicherung Selbstzahler.

 

Kosten für eventuell notwendige Laboruntersuchungen (z.B. Blut, Stuhl, Urin) werden vom durchführenden Labor extra berechnet. Selbstverständlich werden der Therapieplan und die Kosten vor Behandlungsbeginn mit Ihnen besprochen.



Vorteile des Selbstzahlens

Sie erhalten innerhalb von einer bis zwei Wochen einen Termin. Lange Wartezeiten entfallen. Sie als mündiger Patient entscheiden mit dem Therapeuten über die Wahl der Therapie. Ihr Name wird in keiner Krankenkassenakte vermerkt.

 

Die privaten Krankenkassen/Beihilfen erstatten Leistungen nach unterschiedlichen Leistungstabellen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung welche Heilpraktikerleistungen diese in welchem Rahmen übernimmt.

 

Abgerechnet wird nach der gültigen GebüH für Heilpraktiker. Die Patienteninformation finde Sie unter www.freieheilpraktiker.com

 

Die Behandlungsleistungen richten sich nach Ihrem Interesse und nach ihrer Notwendigkeit. Ich mache darauf aufmerksam, dass Ihre Versicherung evt. nicht die gesamten Kosten der Behandlung übernimmt. In diesem Fall ist der restliche Betrag vom Patienten selbst zu zahlen. Selbstverständlich werden vor der Behandlung die anfallenden Kosten mit Ihnen besprochen.